Österreich
Datei vom: 18.04.2014
'Rasen am Ring' verfassungskonform
 
Das Versammlungsrecht wurde vom VfGH
stärker als das Verkehrsrecht bewer-
tet. Die Interessensgemeinschaft Fahr-
rad war nach einem negativen Bescheid
des BMI zum VfGH gegangen und hat nun
Recht erhalten: die Versammlung 'Rasen
am Ring' wurde zu Unrecht 2011 von der
Polizei untersagt. Es sei "die Pflicht
des Staates, die Ausübung des Versamm-
lungsrechtes zu gewährleisten" (VfGH
aus der Urteilsbegründung).
 
Auch die 'Autobahndemo' des Vereins
'fairkehr' war 2011 aus dem selben
Grund polizeilich untersagt worden.
+> lobby.ig-fahrrad.org
 
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