Österreich |
Datei vom: 18.04.2014 |
'Rasen am Ring' verfassungskonform |
Das Versammlungsrecht wurde vom VfGH |
stärker als das Verkehrsrecht bewer- |
tet. Die Interessensgemeinschaft Fahr- |
rad war nach einem negativen Bescheid |
des BMI zum VfGH gegangen und hat nun |
Recht erhalten: die Versammlung 'Rasen |
am Ring' wurde zu Unrecht 2011 von der |
Polizei untersagt. Es sei "die Pflicht |
des Staates, die Ausübung des Versamm- |
lungsrechtes zu gewährleisten" (VfGH |
aus der Urteilsbegründung). |
Auch die 'Autobahndemo' des Vereins |
'fairkehr' war 2011 aus dem selben |
Grund polizeilich untersagt worden. |
+> lobby.ig-fahrrad.org |
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