Österreich
Datei vom: 30.06.2014
Neu: NÖ-Bauordnung pro Fahrrad
 
Nach langen Bemühungen der Radlobby
Niederösterreich, die Bauordnung für
Fahrräder zu verbessern, liegt nun
ein Gesetzt zur Begutachtung vor, das
im Wohnungs- und Gewerbebau künftig
Radabstellanlagen vorschreibt.
Bisher war im Wohnbau das Fahrrad nur
unter "Waschküchen und sonstige Neben-
räume" erwähnt. In der neuen Bauord-
nung wird jetzt im §65 ausdrücklich
von der "Verpflichtung zur Herstellung
von Abstellanlagen für Fahrräder"
gesprochen. Die Anzahl der Stellplätze
wird in einer Verordnung der Landesre-
gierung festgeschrieben werden.
+> noe.radlobby.at
 
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