International |
Datei vom: 27.01.2014 |
Deutschland: Neudefinition E-Bike |
Jetzt gelten E-Bikes mit Schiebehilfe |
auch in Deutschland als solche. Diese |
darf das Fahrrad ohne Druck auf die |
Pedale bis max. 6 km/h antreiben. |
Damit entfallen Beschränkungen wie das |
Mindestalter von 15 Jahren und die |
Mofa-Prüfbescheinigung. Auch versiche- |
rungsrechtlich (zB. Befreiung von der |
Haftpflichtvers.) ändert sich damit |
die Situation. |
Elektrisch betriebene Fahrräder, die |
ohne zu treten angetrieben werden, |
gelten als Motorfahrräder. In D darf |
die Tretunterstützung bei E-Bikes |
nur bis 25 km/h wirken. |
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