International
Datei vom: 27.01.2014
Deutschland: Neudefinition E-Bike
 
Jetzt gelten E-Bikes mit Schiebehilfe
auch in Deutschland als solche. Diese
darf das Fahrrad ohne Druck auf die
Pedale bis max. 6 km/h antreiben.
Damit entfallen Beschränkungen wie das
Mindestalter von 15 Jahren und die
Mofa-Prüfbescheinigung. Auch versiche-
rungsrechtlich (zB. Befreiung von der
Haftpflichtvers.) ändert sich damit
die Situation.
 
Elektrisch betriebene Fahrräder, die
ohne zu treten angetrieben werden,
gelten als Motorfahrräder. In D darf
die Tretunterstützung bei E-Bikes
nur bis 25 km/h wirken.
 
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