International |
Datei vom: 18.06.2014 |
Ohne Helm = ohne Mitschuld |
"Wenn ein Radfahrer unverschuldet |
Opfer eines Verkehrsunfalles wird, |
dann darf ihm niemand seine berechtig- |
ten Schadensersatzansprüche streitig |
machen – egal, ob mit oder ohne Helm |
gefahren wurde." - So kommentiert |
Burkhard Stork, Geschäftsführer ADFC, |
das Urteil des deutschen Bundesge- |
richtshofes, demnach einem Radfahrer |
ohne Helm nicht automatisch eine Mit- |
schuld an den Unfallfolgen angelastet |
werden kann. |
Die Versicherung hatte geklagt, in |
erster Instanz Recht erhalten, aber |
letztlich am BGH scheiterte. |
+> www.adfc.de |
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