International
Datei vom: 18.06.2014
Ohne Helm = ohne Mitschuld
 
"Wenn ein Radfahrer unverschuldet
Opfer eines Verkehrsunfalles wird,
dann darf ihm niemand seine berechtig-
ten Schadensersatzansprüche streitig
machen – egal, ob mit oder ohne Helm
gefahren wurde." - So kommentiert
Burkhard Stork, Geschäftsführer ADFC,
das Urteil des deutschen Bundesge-
richtshofes, demnach einem Radfahrer
ohne Helm nicht automatisch eine Mit-
schuld an den Unfallfolgen angelastet
werden kann.
Die Versicherung hatte geklagt, in
erster Instanz Recht erhalten, aber
letztlich am BGH scheiterte.
+> www.adfc.de
 
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