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Datei vom: 15.08.2014 |
PKW bei Radunfall ungefährlich? |
Die beim Unfall schwer verletzte Rad- |
fahrerin muss dem körperlich unver- |
letzten Pkw-Lenker Schmerzensgeld |
zahlen: So entschied im Berufungsver- |
fahren in Oldenburg das Oberlandes- |
gericht. Dem Lenker wurde der erlitte- |
ne Schock als schmerzensgeld-würdig |
anerkannt. Die Radfahrerin zahlt auch |
noch den Sachschaden zur Gänze. |
Sie war verkehrswidrig unmittelbar vor |
dem Auto links abgebogen und wurde |
somit allein verantwortlich für den |
Unfall. "Die Betriebsgefahr des PKWs |
wurde hier auf Null zurückgesetzt", |
erklärt der Jurist dieses Urteil. |
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