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Datei vom: 15.08.2014
PKW bei Radunfall ungefährlich?
 
Die beim Unfall schwer verletzte Rad-
fahrerin muss dem körperlich unver-
letzten Pkw-Lenker Schmerzensgeld
zahlen: So entschied im Berufungsver-
fahren in Oldenburg das Oberlandes-
gericht. Dem Lenker wurde der erlitte-
ne Schock als schmerzensgeld-würdig
anerkannt. Die Radfahrerin zahlt auch
noch den Sachschaden zur Gänze.
Sie war verkehrswidrig unmittelbar vor
dem Auto links abgebogen und wurde
somit allein verantwortlich für den
Unfall. "Die Betriebsgefahr des PKWs
wurde hier auf Null zurückgesetzt",
erklärt der Jurist dieses Urteil.
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