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Datei vom: 13.01.2015 |
Radler rechtswidrig verfolgt |
Ein Autofahrer in Bremen verfolgte |
einen Radfahrer, der zuvor - ohne dass |
dabei Sachschaden entstanden wäre - |
das Auto berührt hatte, blockierte |
seine Weiterfahrt und zog den Radler |
schließlich vom Fahrrad. Beim an- |
schließenden Handgemenge kam es zu |
Verletzungen. Der Autofahrer klagte |
auf Schmerzensgeld. - Das Gericht |
wies das ab und attestierte dem Auto- |
fahrer kein Verfolgungsrecht, zumal er |
dem Radfahrer zu Beginn die Vorfahrt |
genommen hatte und dieser zu einer |
Ausweichbewegung gezwungen gewesen |
wäre. |
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