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Datei vom: 13.01.2015
Radler rechtswidrig verfolgt
 
Ein Autofahrer in Bremen verfolgte
einen Radfahrer, der zuvor - ohne dass
dabei Sachschaden entstanden wäre -
das Auto berührt hatte, blockierte
seine Weiterfahrt und zog den Radler
schließlich vom Fahrrad. Beim an-
schließenden Handgemenge kam es zu
Verletzungen. Der Autofahrer klagte
auf Schmerzensgeld. - Das Gericht
wies das ab und attestierte dem Auto-
fahrer kein Verfolgungsrecht, zumal er
dem Radfahrer zu Beginn die Vorfahrt
genommen hatte und dieser zu einer
Ausweichbewegung gezwungen gewesen
wäre.
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