Technik & Markt
Datei vom: 03.03.2014
E-Bike nur für Schlanke?
 
Verkäufer von Fahrrädern sollten sich
den Körperbau ihrer Kunden genauer an-
sehen, wenigstens was ihre Masse be-
trifft. Das Bonner Landesgericht ent-
schied nämlich kürzlich, dass der Ver-
käufer den Kunden über das zulässige
Gesamtgewicht des Fahrrades aufklären
muss.
Ein Kunde hatte über das instabile
Fahrverhalten seines neuen E-Bikes ge-
klagt und es zurückgeben wollen. Das
Gericht gab dem 110 kg schweren Käufer
recht, überschritt er doch das zuläs-
sige Gesamtgewicht von 120 kg. Der
Händler nahm das E-Bike zurück.
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