Technik & Markt |
Datei vom: 03.03.2014 |
E-Bike nur für Schlanke? |
Verkäufer von Fahrrädern sollten sich |
den Körperbau ihrer Kunden genauer an- |
sehen, wenigstens was ihre Masse be- |
trifft. Das Bonner Landesgericht ent- |
schied nämlich kürzlich, dass der Ver- |
käufer den Kunden über das zulässige |
Gesamtgewicht des Fahrrades aufklären |
muss. |
Ein Kunde hatte über das instabile |
Fahrverhalten seines neuen E-Bikes ge- |
klagt und es zurückgeben wollen. Das |
Gericht gab dem 110 kg schweren Käufer |
recht, überschritt er doch das zuläs- |
sige Gesamtgewicht von 120 kg. Der |
Händler nahm das E-Bike zurück. |
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