Technik & Markt
Datei vom: 22.11.2015
KTM zahlt 112.000 Euro Strafe
 
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) be-
richtet von der Verurteilung der KTM
Fahrrad GmbH durch das Kartellgericht.
Demnach hat KTM sich wettbewerbswidrig
verhalten, indem der Fahrradhersteller
Händler unter Druck setzte, wenn diese
bestimmte Verkaufspreise durch Rabatt-
aktionen unterlaufen. KTM hat für
solche Fälle Vertragskündigungen und
Nichtbelieferung angedroht.
Diese wettbewerbsbeschränkenden Maß-
nahmen dienten dem Zweck, den Preis-
wettbewerb einzuschränken, befand das
Gericht. KTM wurde zu einer Geldbuße
112.000 Euro verurteilt.
+> www.bwb.gv.at
 
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