Gesundheit |
Datei vom: 13.10.2014 |
Radhelm schützt bedingt |
Die Deutsche Versicherungswirtschaft |
e.V. ließ tödliche Fahrradunfälle |
statistisch auswerten und kam zu dem |
Schluss, dass das Tragen eines Fahr- |
radhelms bei leichten und mittel- |
schweren Unfällen vor schweren Kopf- |
verletzungen schützt. Die Schutzwir- |
kung der Fahrradhelme ist aber bei |
Kollisionen mit Kraftfahrzeugen |
bei höheren Geschwindigkeiten nur |
bedingt gegeben. 50% der getöteten |
Radfahrer starben an einem Schädel- |
Hirn-Trauma. Davon trugen nur 6% |
einen Helm. 17% aller verletzten |
Radfahrer trug einen Helm. |
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