| Verkehr, Freizeit |
| Datei vom: 24.06.2015 |
| Radfahrendes Kind haftbar |
| Radfahrende Kinder unter 14 Jahren |
| können im Einzelfall durchaus zum |
| Schadenersatz herangezogen werden. |
| Eltern haften nur dann für ihre |
| Kinder, wenn jene ihre Aufsichts- |
| pflicht verletzen. Das ist aber nicht |
| der Fall, wenn Kinder alleine, jedoch |
| mit einer abgelegten Radfahrprüfung im |
| Verkehr unterwegs sind. Diese Kennt- |
| nisse geben dem Kind die Möglichkeit, |
| im Straßenverkehr einsichtig zu han- |
| deln. Ein entsprechendes Urteil des |
| OGH erging dieser Tage in Österreich. |
| Ein Zehnjähriger muss ein Viertel des |
| Schadenersatzes von 11.000 EUR tragen. |
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