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Datei vom: 28.01.2014
Ausstattungs- und Verwendungspflichten
 
Ausstattungspflichten:
* 2 unabhängige Bremsen * Rückstrahler
nach vorne (weiß) und nach hinten
(rot) * seitliche Rückstrahler oder
reflekt. Reifen * Glocke, Hupe o.ä.
Verwendungspflichten:
* Scheinwerfer (nicht blinken) * Rück-
licht (kann blinken); beide dürfen
nicht am Körper getragen werden. Bei
Tageslicht + guter Sicht müssen sie
nicht mitgeführt werden.
Abgesehen von 2 Bremsen alles nicht
bei Rennrädern: max. 12 kg, Rennlen-
ker, Felgendurchm. außen min. 630mm,
Felgenbreite außen max. 23mm.
+> bmvit - Fahrradverordnung
 
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