Service
Datei vom: 06.02.2014
Finanzamt & Fahrrad
 
|Arbeitnehmer: bei beruflichen Fahrten
mit Rad EUR 0,38/km als Werbungskosten
abzusetzen; max. EUR 570,-/Jahr. Bei
Fahrten zwischen Heim u. Arbeitsplatz
Pendlerpauschale möglich.
|Unternehmer: bei überwiegend betrieb-
licher Nutzung und/oder Pendlerfahrten
ist die Anschaffung abschreibbar (max.
400 EUR Sofortabschreibg), darüber
hinaus kein Kilometergeld absetz-
bar, aber Reparatur- und Servicekosten
(nutzungsanteilig). Bei weniger als 50
Prozent betrieblicher Nutzung kann
keine Anschaffung, aber Kilometergeld
geltend gemacht werden.
+> help.gv.at
 
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